Ruhrstatut

Das im Ruhrstatut als Ruhr definierte Gebiet (rot) in Nordrhein-Westfalen

Als Ruhrstatut wird das am 28. April 1949 vom Vereinigten Königreich, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten auf der Londoner Sechsmächtekonferenz verabschiedete Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde (engl. Agreement for an International Authority for the Ruhr, frz. Accord instituant l’Autorité internationale de la Ruhr) bezeichnet. Die Sowjetunion forderte vergeblich eine Beteiligung an diesem vorgesehenen Aufsichtsgremium und sah im Ruhrstatut ein Zeichen des Kalten Kriegs. Aufgabe der Ruhrbehörde war, die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl zu beaufsichtigen, auf dem deutschen und dem internationalen Markt zu verteilen und zugleich eine wirtschaftliche Konzentration zu verhindern. Die Behörde nahm im Sommer 1949 ihre Arbeit in Düsseldorf auf.

Das Abkommen begründete ein Aufsichtsrecht über die westdeutsche Schwerindustrie. Das Ruhrstatut war die Antwort auf die Ruhrfrage, die 1945 von Frankreichs Regierungschef Charles de Gaulle gestellt und auf die internationale Tagesordnung gesetzt worden war. Deren Beantwortung eröffnete die Gründung eines westdeutschen Staates nach Maßgabe der Frankfurter Dokumente. Der Zweck des Ruhrstatuts war es, die europäische Sicherheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten zu fördern. Mit dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 trat die Bundesregierung unter Konrad Adenauer dem Ruhrstatut bei. Das Ruhrstatut wurde nach Errichten der Montanunion mit einem Auflösungsvertrag am 19. Oktober 1951 außer Kraft gesetzt.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search